Integration
Seit dem Schuljahr 1983/84 gibt es an Hamburger Grundschulen Integrationsklassen. An der Grundschule Humboldtstraße gibt es seit dem Schuljahr 1987/ 88 Integrationsklassen in den Klassen 1 - 4. Die Klassengröße beträgt in der Regel 19 Schüler/Schülerinnen, davon werden 4 als Kinder mit Behinderung aus dem Bereich Geistige Behinderung, Körperliche Behinderung und Sinnesbehinderung (blind, schwerhörig, gehörlos) zusammen mit 15 Regelkindern eingeschult. Integrationsklassen werden an den Schulen als integrativer Zug neben den normal ausgestatteten Klassen geführt. Die Integrationsklassen werden in der Sekundarstufe I der Stadtteilschulen fortgeführt. Unsere Integrationsklassen werden in der Stadtteilschule Winterhude fortgeführt. Im Hamburger Schulgesetz, § 12, Abschnitt 1 ist festgelegt, dass jeder Schulabschluss offen ist.
Für die Integrationsklassen in der Primar- und Sekundarstufe I sind die folgenden Prinzipien kennzeichnend:
- Prinzip der offenen Aufnahmetoleranz
Die Kinder mit Behinderung in einer Integrationsklasse sollen möglichst unterschiedlich Behinderungen haben. Eine Ausgrenzung bestimmter Behinderungsarten oder –grade findet nicht statt. - Prinzip der multiprofessionellen Versorgung
Erziehung und Unterricht sind in einer Integrationsklasse die gemeinsame Aufgabe von 3 Pädagogen/Pädagoginnen. In der Primarstufe arbeiten eine Grundschullehrerin, eine Erzieherin mit einer 3/4-Stelle und eine Sonderpädagogin mit 2,5 Wochenstunden pro behindertem Kind zusammen. In der Sekundarstufe I kooperieren Gesamtschullehrer, eine Sozialpädagogin mit einer 3/4-Stelle und eine Sonderpädagogin mit einer halben Stelle. In jeder Unterrichtsstunde sind wenigstens zwei Pädagogen/Pädagoginnen anwesend. - Prinzip des zieldifferenten Lernens
Die nichtbehinderten Kinder werden nach den geltenden Richtlinien und Lehrplänen für die Hamburger Schulen unterrichtet. Für Kinder mit Behinderungen werden ergänzend die Richtlinien der entsprechenden Sonderschulen herangezogen. Es müssen also nicht alle Kinder einer Klasse prinzipiell zur gleichen Zeit das Gleiche lernen und die gleichen Ziele erreichen. - Die Zeugnis- und Versetzungsbestimmungen der Schulen finden bei jenen Kindern mit Behinderung keine Anwendung, die die Ziele des Jahrgangs nicht erreichen können. Sie rücken, dem Integrationsprinzip folgend, mit ihrer Stammgruppe auch ohne Versetzung in die nächste Klassenstufe auf.
-
Das Ziel der Integration ist das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung.
Grundsätzlich nehmen alle I-Kinder am gemeinsamen Unterricht teil und erhalten dort, wie alle anderen Kinder auch, bei Bedarf Einzelunterstützung. Dies entspricht dem Integrationsgedanken, der Gemeinsamkeit vor Aussonderung stellt und ist bei entsprechender personeller Ausstattung und zu vielen Zeitpunkten auch möglich und leistbar. Die I-Kinder sind im Allgemeinen im Gesamtunterricht am besten zu motivieren. Zusätzlich wird in Kleingruppen gearbeitet. Dort kann in ruhiger Arbeitsatmosphäre unter Anleitung eines Erwachsenen das jeweilige Vorhaben noch einmal in Ruhe besprochen und anschließend gemeinsam durchgeführt werden. Die Kinder werden zur wechselseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit ermuntert.
Differenzierende Maßnahmen bestehen in der Bereitstellung, zum Gesamtunterricht passender, meist inhaltlich reduzierter und großformatiger Arbeitsmaterialien, die nach Einweisung möglichst selbstständig mit gelegentlicher Unterstützung bearbeitet werden. Hinzu kommt zum Beispiel in Mathe der Einsatz von veranschaulichendem Material. Wenn es nötig ist, wird dem Kind eine Einzelbetreuung ermöglicht, um einer eventuellen Demotivation vorzubeugen.
Die Beobachtungen im Gesamtunterricht und die Sammlung notwendiger Hilfen werden im Team besprochen und ausgewertet. Dadurch ergeben sich Hinweise auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten im Lernen des einzelnen Kindes. Auch Stärken können so erkannt werden. Aus den Erfahrungen im Umgang mit den angebotenen Arbeitsmittel und Arbeitshilfen werden individuelle Förderpläne erstellt. Diese werden regelmäßig überprüft und mit den Lernfortschritten des Kindes korrigiert und verändert.
Was spricht dafür, ein Kind in einer I-Klasse anzumelden?
Kinder mit Behinderungen lernen frühzeitig, ihre Beeinträchtigung anzunehmen und Hilfe von anderen einzufordern. Sie besuchen gemeinsam mit anderen Kindern aus ihrer Nachbarschaft die Regelschule und müssen nicht oftmals lange Wege zur Sonderschule zurücklegen. Das Zusammenleben und -lernen in Integrationsklassen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder mit Beeinträchtigungen auch später als Erwachsene nicht ausgegrenzt und isoliert werden. Die Schulleistungen von Kindern mit (Lern-)Beeinträchtigungen sind erwiesenermaßen bei Integration ebenso gut oder sogar besser als in der Sonderschule. Die Kinder mit Beeinträchtigungen erhalten durch die Regelschüler enorme Entwicklungsanreize, die für sie so in der Sonderschule so nicht gegeben sind.
Nichtbehinderte Kinder üben Hilfsbereitschaft und Toleranz ein. Sie erfahren den natürlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen, lernen sie in ihrer Einzigartigkeit zu akzeptieren und erwerben so eine hohe Sozialkompetenz. Die integrativen Unterrichtsformen mit 2 bis 3 Pädagogen ermöglichen eine individuelle Lernförderung und tragen so zu einem besseren Unterrichtsklima bei, von dem alle Kinder profitieren. Wissenschaftliche Untersuchungen haben beweisen, dass die Schulleistungen der nichtbehinderten Kinder in Integrationsklassen keinesfalls beeinträchtigt werden, sondern oft über dem Durchschnitt liegen.
Lehrerinnen und Lehrer sehen Integration als eine Chance, die Qualität des Unterrichts durch Binnendifferenzierung, angepasste Rahmenbedingungen und das daraus resultierende bessere Unterrichtsklima zu steigern.
Sie beobachten gemeinsam die Lernfortschritte aller Kinder, tauschen sich darüber aus und legen das weitere Vorgehen fest. Ein Schwerpunkt ist hier die inhaltliche und methodische Differenzierung bei gemeinsamer Arbeit am Lernstoff der Klasse. Die Sonderpädagogen setzen die Lernschwerpunkte für die I-Kinder fest und stellen geeignete Lernmittel für sie bereit, bzw. beraten bei deren Anschaffung. Sie schreiben in Absprache mit dem Team die Zeugnisse der I-Kinder und begleiten den Übergang zur weiterführenden Schule.
Dabei steht die Vision einer Schulgemeinschaft ohne Aussonderung im Vordergrund, für die es normal ist, dass Kinder verschieden sind. Das Leben und Lernen in einer Gemeinschaft von behinderten und nichtbehinderten Kindern steht im Mittelpunkt. Dieses ist auch ein besonderer pädagogischer Schwerpunkt unserer Grundschule, der von allen am Schulleben Beteiligten akzeptiert und gefördert wird.
Kinder mit Behinderungen haben einen Anspruch darauf, von der Gemeinschaft nicht isoliert zu werden. Sie brauchen aber eben auch die sonderpädagogische Förderung, die sie in unseren Integrationsklassen erhalten.
